Ausschreibung und Antragstellung

Ausschreibung: Die Ausschreibung der Förderpreise erfolgt für beide Stiftungszwecke einmal jährlich, üblicherweise im Herbst eines Jahres für das Folgejahr. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 31. Januar des Folgejahres.

Antragstellung: Antragsteller können sich für den jeweiligen Bereich per online Formular auf der Webseite um eine Förderung bewerben und relevante Dokumente dabei mit hochladen. Nach Ende der Bewerbungsfrist prüfen Fachgutachter die Anträge, ihre Gutachten bilden die Grundlage für die Vergabe der Fördergelder. Die Vergabe der Förderpreise erfolgt in der Regel in einer öffentlichen Festveranstaltung in Kiel. Die Preisträger berichten bei der nächsten Preisverleihung über ihr Projekt und erstellen ein Poster mit der Ergebnisübersicht.